Bitte ergänzen Sie noch die Angaben zu Ihren Anwesen :

Anwesen: Als Einheiten werden  Wohnungen (einschließlich der eigengenutzten) und in sich abgeschlossene Gewerbeeinheiten gerechnet.

Anwesen 1
Anwesen 2
Anwesen 3
Anwesen 4
Anwesen 5